Das Ehrenamt
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Vorstand
Stephan Klein
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Walther Rolf
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Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben. Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab. So ein Amt bringt niemals Ehre, denn der Klatschsucht scharfe Schere, schneidet boshaft dir, schnipp schnapp, deine Ehre vielfach ab. Wie viel Mühen, Sorgen, Plagen, wie viel Ärger musst du tragen? Gibst viel Geld aus, opferst Zeit und der Lohn? Undankbarkeit! Selbst dein Ruf geht dir verloren, wirst beschmutzt vor Tür und Toren und es macht in oberfaul, jedes ungewaschne Maul. Ohne Amt lebst du so friedlich und so ruhig und gemütlich. Du sparst Kraft und Geld und Zeit, wirst geachtet weit und breit. Drum so rat ich dir im Treuen, willst du Weib und Kind erfreuen, soll dein Kopf dir nicht mehr brummen, lass das Amt den andren Dummen. (Willhelm Busch)
Der Vorsitzende
Seine besondere Verantwortung ergibt sich aus dem
Status des Vereins als juristische Person, der im
Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden vertreten wird.
- er organisiert und leitet die Arbeit des Vorstandes
und sorgt dafür, dass die Vorstandsmitglieder die
ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen,
- er erarbeitet die Beschlußvorlagen für den Vorstand
und für die Mitgliederversammlung oder lässt sie
erarbeiten und bringt sie in das jeweilige
Vereinsorgan zur Beratung und Beschlussfassung ein,
- er beruft die Vorstandssitzung ein und leitet diese,
- er sorgt dafür, dass den Vereinsmitgliedern die
notwendigen Kenntnisse zum Vereins-, Kleingarten-
und Pachtrecht so wie Umweltrecht vermittelt
werden,
- er nimmt regelmäßig an den durch den Kreis-/Regionalverband organisierten
Beratungen und Schulungsveranstaltungen teil,
- er sorgt für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Stadtrat
und der Stadtverwaltung und setzt sich vor allem für eine gemeinnütziges
und öffentlichkeitswirksames Wirken des Vereins ein,
- er sucht nach Möglichkeiten, möglichst viele Mitglieder in die Gestaltung
eines vielseitigen und interessanten Vereinslebens einzubeziehen,
- er berichtet regelmäßig vor der Mitgliederversammlung über die Ergebnisse
der Arbeit des Vorstandes und
- er sorgt dafür, dass der Verein seine Rechte und Pflichten im Kreis-/
Regionalverband wahrnimmt.
Stellv. Vorsitzende
... (oft als Stellvertreter bezeichnet) unterstützt den 1. Vorsitzenden bei der
Erfüllung seiner funktionellen Pflichten.
- er vertritt den 1. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich im
Rechtsverkehr bei Verhinderung, soweit die Satzung des Vereins nichts
anderes bestimmt,
- ihm obliegt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung aller
Veranstaltungen im Verein,
- er führt den Mitgliedernachweis und ist für den tagfertigen Nachweis aller
notwendigen Angaben über die Mitgliedschaft- und Pachtverhältnisse
verantwortlich,
- er führt die notwendigen geschäftlichen Unterlagen des Vereins, wie
Pachtflächennachweis, Versicherungsnachweise, Zeitungsbezieherliste u.a.m.,
- er ist für die Organisation eines vielfältigen kulturellen Lebens im Verein
verantwortlich,
- er organisiert die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins,
- er führt den Auszeichnungsnachweis und die Liste der Jubilare im Verein.
Kassierer
Seine Aufgaben ergeben sich aus der Verpflichtung des Vorstandes,
ordnungsgemäß Buch über die Finanziellen Mittel des Vereins zu führen oder
durch Beauftragte führen zu lassen. Dies ergibt sich aus § 259 BGB, zudem
muss der Vorstand jederzeit in der Lage sein, über den Vermögensstand des
Vereins Auskunft zu geben.
- er führt die Kassengeschäfte und trägt die Verantwortung für die Finanzen
des Vereins,
- er sorgt mit Hilfe des Vorstandes dafür, dass jedes Mitglied seinen
beschlossenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein pünktlich
nachkommt,
- er organisiert die Kassierung des Vereinsbeitrages, des Pachtzinses, der
beschlossenen Umlagen, der Versicherungsbeiträge des Vereins und weitere
Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder,
- er ist verantwortlich für das termingerechte Begleichen aller finanziellen
Zahlungsverpflichtungen des Vereins,
- er ist verantwortlich für die Verwaltung und den ordnungsgemäßen Nachweis
der finanziellen und materiellen Mitteln des Vereins,
- er berät den Vorstand beim satzungsgemäßen Einsatz der finanziellen Mittel
des Vereins,
- er erarbeitet jährlich den Haushaltsplan des Vereins und legt ihn der
Mitgliederversammlung zur Bestätigung vor,
- er führt das Buchwerk des Vereins oder kontrolliert dessen Führung durch
beauftragte Dritte,
- er hat nach Abschluss des Geschäftsjahres das Buchwerk abzuschließen,
den Kassen- und Vermögensbericht anzufertigen und sämtliche Unterlagen
für die Kassenprüfer bereitzustellen,
- er ist berechtigt und verpflichtet, auf verlangen eines Vereinsorganes über
Aufkommen und Verwendung der Finanziellen Mitteln des Vereins sowie über
das Vereinsvermögen Auskunft zu erteilen.
Schriftführer
Die Aufgaben des Schriftführers ergeben sich in erster Linie aus der
Verpflichtung des Vereins, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu
beurkunden, die Satzungs- und ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung
nachzuweisen und die Einhaltung der Satzung durch die Tätigkeit der
gewählten Vereinsorgane zu dokumentieren.
- die ordnungsgemäße Protokollführung über Mitgliederversammlungen und
Vorstandssitzungen,
- das Ausfertigen der Einladungen zu Mitgliederversammlungen und
Vorstandssitzungen
- die Erledigung und ordnungsgemäße Registrierung des Schriftverkehrs des
Vereins nach den Vorgaben des Vereinsvorsitzenden,
- die Führung des Mitgliedernachweises,
- die ordnungsgemäße Registratur des Zwischenpachtvertrages, sowie anderer
wichtiger Dokumente, welche den Verein, die Kleingartenanlage und den
Öffentlichen Teil der Anlage betreffen,
- die laufende Führung der Beschlussdokumentation des Vereins.
Bauverantwortlicher
Bei der Verwirklichung kleingärtnerischen Handelns spielt die Einhaltung der
Bestimmungen zum Laubenbau und zur Errichtung baulicher Anlagen in den
Kleingärten gemäß § 3 Abs.2 BKleinG eine bedeutsame Rolle.
- Beratung des Vorstandes und der Mitglieder zu Baufragen, insbes. bezüglich
zulässiger und nicht zulässiger baulicher Anlagen,
- Registrierung und Bearbeitung eingehender Bauanträge einschl. Überprüfung
auf Vollständigkeit und auf Zulässigkeit gemäß BKleinG und
Kleingartenordnung,
- Empfehlung an den Vorstand, die Errichtung der baulichen Anlage zu
genehmigen oder abzulehnen und Erarbeiten der notwendigen Begründung,
- Erarbeiten von ggf. an den Bauwilligen zu stellenden Auflagen,
- Kontrolle des Bauablaufs,
- Beweissicherung bei Verstößen gegen die Baugenehmigung, insbesondere
durch Fotos, Zeugenaussagen u. a.,
- Unterstützung des Vorstandes bezüglich Einleitung rechtlicher Schritte bei
Verstößen gegen die Bauordnung bzw. der Bestimmungen von BKleinG und
Kleingartenordnung, die die Errichtung baulicher Anlagen betreffen,
- Abnahme der Baulichen Anlagen nach Fertigstellung,
- Führen der Bauunterlagen des Vereins, insbesondere über die Lauben und
Laubenbestandteile, die gemäß § 20a BKleinG Bestandsschutz besitzen.
Fachberater
Der Gartenfachberater braucht, um wirksam zu werden, den Vorstand, der ihm
Rückhalt gibt und ihm die Arbeitsbedingungen schafft. Die fachliche Arbeit
muss Bestandteil der Vorstandsarbeit sein. Die vom Fachberater
durchzuführenden Aufgaben sind im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.
Der Fachberater hat auch den Vorstand in Fachlicher Hinsicht zu beraten, z. B.
vor einer Wertabschätzung bei Pächterwechsel.
- Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen der
Einrichtung und Naturnaher Bewirtschaftung eines Gartens,
- Information der Kleingärtner über naturgemäßes und umweltbewusstes
Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur
Gesunderhaltung von Pflanze und Boden,
- Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen, Übungen und anderer
Formen der Gartenfachberatung im verein,
- Erarbeitung des jahresplanes der Gartenfachberatung im Verein,
- Mitwirkung bei der Wertabschätzung von Gärten bei Pächterwechsel und
Erarbeitung notwendiger, durch den Vorstand zu erteilender Auflagen,
- Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Kreisverbandes und
Sicherung seiner eigenen Weiterbildung in gärtnerischen und auch
kleingartenrechtlichen Fragen,
- fachliche Unterstützung für eine umweltbezogene Jugend- und Kinderarbeit
im Verein,
- Mitarbeit (möglichst) im "Grünen" Gremien, wie Landschafts- Stadtgrünbeiräte,
Naturschutzbeiräte, Kleingartenbeiräte u. a. sowie in Grünorganisationen,
wie Bund,
- Sicherung einer sachgerechten Gestaltung und Pflege des öffentlichen Grüns
in der Kleingartenanlage,
- fachliche Begleitung der Vorbereitung und Durchführung von
Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage,
- Beratung bei der Anlage von Biotopen, insbesondere im öffentlichen Teil der
Kleingartenanlage,
- Durchführung der notwendigen fachlichen Belehrungen der Kleingärtner, vor
allem der, die unterschriftlich bestätigt werden müssen,
- Bezug und Verteilung von (insbes. kostenlosen) Materialien zur fachlichen
Unterweisung der Mitglieder,
- Beratung des Vorstandes bei der Anschaffung von Literatur für die
Vereinsbibliothek bzw. funktionsgebunden für den Gartenfachberater und
ggf. dessen Erfüllungsgehilfen,
- Bezug der Zeitschrift "Der Kleingarten - Sachsen Aktuell" und
"Der Fachberater" und Auswertung für seinen Aufgabenbereich im
Vorstand und mit den Mitgliedern.
Wertermittler
- Basis für die Wertermittlung, die von Abschätzern oder Gutachtern
durchgeführt wird, sind die jeweils geltenden Wertermittlungsrichtlinien, die
von den Ländern erlassen wurden oder von der Kleingärtnerorganisation
aufgestellt und behördlich genehmigt sind, in diesen Richtlinien sind die
Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (§§ 3, 11, 18 und 20a), der
Unterpachtverträge und der Gartenordnungen eingeflossen. Die
Wertermittlung erfolgt auf der Grundlage des gesetzlichen und vertraglichen
Rahmens des Pachtverhältnisses.
- Die Grundlage der Wertermittlung bildet die "Richtlinie für die
Wertabschätzung in Kleingärten beim Pächterwechsel" (herausgegeben vom
Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.)